Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen der HOFO Bau GmbH, Hauptstrasse 99, 9658 Wildhaus, Schweiz.
Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungen
HOFO Bau GmbH bietet Baudienstleistungen aller Art an, insbesondere Neubauten, Umbauten, Renovationen, Maurerarbeiten, Betonarbeiten und allgemeine Bauarbeiten.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
3. Angebote und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Preisänderungen bleiben vorbehalten, sofern zwischen Angebotsabgabe und Auftragsausführung erhebliche Kostenänderungen eintreten (z. B. Material- oder Lohnkosten).
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
4. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich oder mündlich annimmt oder eine Auftragsbestätigung durch die HOFO Bau GmbH erfolgt.
5. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde:
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30 % Anzahlung bei Auftragserteilung,
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60 % nach Leistungserbringung,
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10 % nach Abschluss und Abnahme der Arbeiten.
Die Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p. a. erhoben.
6. Ausführung der Arbeiten
Die HOFO Bau GmbH verpflichtet sich, alle Arbeiten fachgerecht, gemäss den anerkannten Regeln der Baukunst und den technischen Vorschriften auszuführen.
Witterungsbedingte Verzögerungen oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Lieferengpässe, höhere Gewalt) berechtigen zur Fristverlängerung.
7. Haftung und Gewährleistung
Für Mängel an den von uns ausgeführten Arbeiten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren gemäss Art. 371 OR.
Die HOFO Bau GmbH haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Für Folgeschäden (z. B. Nutzungsausfall, entgangener Gewinn) wird keine Haftung übernommen.
8. Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten wird eine gemeinsame Abnahme durchgeführt.
Mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls gilt das Werk als genehmigt.
9. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur mit Zustimmung der HOFO Bau GmbH möglich. Bereits entstandene Kosten oder Aufwendungen werden in Rechnung gestellt.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung auf www.hofobau.ch/datenschutz.
11. Urheberrecht
Pläne, Zeichnungen oder Dokumentationen, die durch HOFO Bau GmbH erstellt wurden, bleiben geistiges Eigentum des Unternehmens und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist St. Gallen, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2025